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Wie lerne ich Auto fahren 1. Nothelferkurs Nothelferkurs absolvieren. Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig (Kann schon vor dem 15. Altersjahr absolviert werden). Spätestens für die Anmeldung zur Theorieprüfung braucht es die Original-Bescheinigung über den Besuch des Nothelferkurses. 2. Lernfahrausweis beantragen (Lernfahrgesuch) Mit der Anmeldung beim Strassenverkehrsamt beantragst du einen Lernfahrausweis. Die Beantragung ist 2 Monate vor dem 17. Lebensjahr möglich. Organisieren des Formulares (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises). Das Formular ist online erhältlich (.pdf-File), beim Strassenverkehrsamt, bei der Kantonspolizei oder bei diversen Gemeinden. Formular ausfüllen einen Sehtest bei einem Optiker machen lassen Passfoto beilegen (in Farbe aus neuerer Zeit) und ab mit dem Formular zur Gemeinde, um es bei der Einwohnerkontrolle abstempeln zu lassen (kostet meistens 20 Franken). Formular an das Strassenverkehrsamt schicken oder selber vorbeigehen und warten auf Anmeldeformular für die Theorieprüfung. 3. Theorieprüfung Die Theorieprüfung kann schon 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr absolviert werden. Die Theorieprüfung absolvierst du beim Strassenverkehrsamt. Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre lang gültig; wenn du die praktische Prüfung nicht gleich machen willst. 4. Lernfahrausweis Der Lernfahrausweis wird dir zugesendet nach bestandener Theorieprüfung. Vom Strassenverkehrsamt wird eine Gebühr von etwa 80 Franken erhoben, du erhälst eine Rechnung. 5. Fahren Mit dem Erhalt des Lernfahrausweises kannst du gleich anfangen zu Fahren wenn du schon 18 bist. 6. Verkehrskunde Obligatorischer Verkehrskundekurs (VKU). Dauert 4 Abende a 2 Lektionen und ist 2 Jahre lang gültig. Den Verkehrkundekurs kannst Du nur machen, wenn Du im Besitz des Lernfahrausweises bist. Mindestens vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung solltest du diesen Kurs absolviert haben. 7. Praktische Prüfung Anmeldung zur praktischen Autoführerprüfung erfolgt durch den Fahrlehrer.
ABG
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Wie lerne ich Auto fahren 1. Nothelferkurs Nothelferkurs absolvieren. Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig (Kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden). Spätestens für die Anmeldung zur Theorieprüfung braucht es die Original-Bescheinigung über den Besuch des Nothelferkurses. 2. Lernfahrausweis beantragen (Lernfahrgesuch) Mit der Anmeldung beim Strassenverkehrsamt beantragst du einen Lernfahrausweis. Die Beantragung ist 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr möglich. Organisieren des Formulares (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises). Das Formular ist online erhältlich (.pdf-File), beim Strassenverkehrsamt, bei der Kantonspolizei oder bei diversen Gemeinden. Formular ausfüllen einen Sehtest bei einem Optiker machen lassen Passfoto beilegen (in Farbe aus neuerer Zeit) und ab mit dem Formular zur Gemeinde, um es bei der Einwohnerkontrolle abstempeln zu lassen (kostet meistens 20 Franken). Formular an das Strassenverkehrsamt schicken oder selber vorbeigehen und warten auf Anmeldeformular für die Theorieprüfung. 3. Theorieprüfung Die Theorieprüfung kann schon 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr absolviert werden. Die Theorieprüfung absolvierst du beim Strassenverkehrsamt. Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre lang gültig; wenn du die praktische Prüfung nicht gleich machen willst. 4. Lernfahrausweis Der Lernfahrausweis wird dir zugesendet nach bestandener Theorieprüfung. Vom Strassenverkehrsamt wird eine Gebühr von etwa 80 Franken erhoben, du erhälst eine Rechnung. 5. Fahren Mit dem Erhalt des Lernfahrausweises kannst du gleich anfangen zu Fahren wenn du schon 17 bist. 6. Verkehrskunde Obligatorischer Verkehrskundekurs (VKU). Dauert 4 Abende a 2 Lektionen und ist 2 Jahre lang gültig. Den Verkehrkundekurs kannst Du nur machen, wenn Du im Besitz des Lernfahrausweises bist. Mindestens vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung solltest du diesen Kurs absolviert haben. 7. Praktische Prüfung Anmeldung zur praktischen Autoführerprüfung erfolgt durch den Fahrlehrer.
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