© fszw 2019
Wie lerne ich Auto fahren
1. Nothelferkurs
Nothelferkurs absolvieren.
Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig (Kann schon vor dem 15. Altersjahr absolviert
werden). Spätestens für die Anmeldung zur Theorieprüfung braucht es die Original-Bescheinigung über
den Besuch des Nothelferkurses.
2. Lernfahrausweis beantragen (Lernfahrgesuch)
Mit der Anmeldung beim Strassenverkehrsamt beantragst du einen Lernfahrausweis. Die Beantragung ist
2 Monate vor dem 17. Lebensjahr möglich.
Organisieren des Formulares (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises). Das Formular ist online
erhältlich (.pdf-File), beim Strassenverkehrsamt, bei der Kantonspolizei oder bei diversen Gemeinden.
Formular ausfüllen
einen Sehtest bei einem Optiker machen lassen
Passfoto beilegen (in Farbe aus neuerer Zeit) und ab mit dem Formular zur Gemeinde, um es bei der
Einwohnerkontrolle abstempeln zu lassen (kostet meistens 20 Franken).
Formular an das Strassenverkehrsamt schicken oder selber vorbeigehen und warten auf
Anmeldeformular für die Theorieprüfung.
3. Theorieprüfung
Die Theorieprüfung kann schon 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr absolviert werden. Die Theorieprüfung
absolvierst du beim Strassenverkehrsamt. Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre lang gültig;
wenn du die praktische Prüfung nicht gleich machen willst.
4. Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird dir zugesendet nach bestandener Theorieprüfung. Vom Strassenverkehrsamt
wird eine Gebühr von etwa 80 Franken erhoben, du erhälst eine Rechnung.
5. Fahren
Mit dem Erhalt des Lernfahrausweises kannst du gleich anfangen zu Fahren wenn du schon 18 bist.
6. Verkehrskunde
Obligatorischer Verkehrskundekurs (VKU). Dauert 4 Abende a 2 Lektionen und ist 2 Jahre lang gültig.
Den Verkehrkundekurs kannst Du nur machen, wenn Du im Besitz des Lernfahrausweises bist.
Mindestens vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung solltest du diesen Kurs absolviert haben.
7. Praktische Prüfung
Anmeldung zur praktischen Autoführerprüfung erfolgt durch den Fahrlehrer.
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Wie lerne ich Auto fahren
1. Nothelferkurs
Nothelferkurs absolvieren.
Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig (Kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert
werden). Spätestens für die Anmeldung zur Theorieprüfung braucht es die Original-Bescheinigung über
den Besuch des Nothelferkurses.
2. Lernfahrausweis beantragen (Lernfahrgesuch)
Mit der Anmeldung beim Strassenverkehrsamt beantragst du einen Lernfahrausweis. Die Beantragung ist
1 Monat vor dem 17. Lebensjahr möglich.
Organisieren des Formulares (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises). Das Formular ist online
erhältlich (.pdf-File), beim Strassenverkehrsamt, bei der Kantonspolizei oder bei diversen Gemeinden.
Formular ausfüllen
einen Sehtest bei einem Optiker machen lassen
Passfoto beilegen (in Farbe aus neuerer Zeit) und ab mit dem Formular zur Gemeinde, um es bei der
Einwohnerkontrolle abstempeln zu lassen (kostet meistens 20 Franken).
Formular an das Strassenverkehrsamt schicken oder selber vorbeigehen und warten auf
Anmeldeformular für die Theorieprüfung.
3. Theorieprüfung
Die Theorieprüfung kann schon 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr absolviert werden. Die Theorieprüfung
absolvierst du beim Strassenverkehrsamt. Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre lang gültig;
wenn du die praktische Prüfung nicht gleich machen willst.
4. Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird dir zugesendet nach bestandener Theorieprüfung. Vom Strassenverkehrsamt
wird eine Gebühr von etwa 80 Franken erhoben, du erhälst eine Rechnung.
5. Fahren
Mit dem Erhalt des Lernfahrausweises kannst du gleich anfangen zu Fahren wenn du schon 17 bist.
6. Verkehrskunde
Obligatorischer Verkehrskundekurs (VKU). Dauert 4 Abende a 2 Lektionen und ist 2 Jahre lang gültig.
Den Verkehrkundekurs kannst Du nur machen, wenn Du im Besitz des Lernfahrausweises bist.
Mindestens vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung solltest du diesen Kurs absolviert haben.
7. Praktische Prüfung
Anmeldung zur praktischen Autoführerprüfung erfolgt durch den Fahrlehrer.