© fszw 2019
Wie lerne ich Motorrad fahren
Motorrad-Kategorien (Lernfahrgesuch)
Unterkategorie A1 ab 15 Jahren
Zweirädriges Motorrad/Roller der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen, mit maximal 50 ccm und maximal 4 kW sowie max. 45 km/h.
- Basis-Theorieprüfung
- Vekehrskundeunterricht 4 x 2 Stunden
- Praktische Grundschulung 12 Stunden, ist nach Absolvierung unbefristet gültig.
- Praktische Prüfung
Prüfungsfahrzeug: zweirädriges Motorrad/Roller der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen, mit maximal 50 ccm und maximal 4 kW sowie
max. 45 km/h.
Unterkategorie A1 ab 16 Jahren
Motorräder/Roller bis 125 ccm, Leistung maximal 11 kW
- Basis-Theorieprüfung
- Verkehrskundeunterricht 4 x 2 Stunden
- Praktische Grundschulung 12 Stunden (nur wenn nicht schon einmal absolviert)
- Praktische Prüfung
Prüfungsfahrzeug: zweirädriges Motorrad/Roller der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen
Unterkategorie A1 ab 18 Jahren mit Kategorie B
AusweisMotorräder/Roller bis 125 ccm, Leistung maximal 11 kW
- Praktische Grundschulung 12 Stunden
- keine Prüfung